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   BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99   

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https://dejure.org/1999,9403
BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9403)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1999 - VI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9403)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1999 - VI ZB 4/99 (https://dejure.org/1999,9403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit; Rüger der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör

  • Judicialis

    ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 567 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
    Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).

    Hierfür reicht ein Verstoß gegen die Grundsätze über das Gebot des rechtlichen Gehörs regelmäßig nicht aus (BGHZ 130, 97, 99 m.w.N.).

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
    Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
    Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung;

    Auszug aus BGH, 15.04.1999 - VI ZB 4/99
    Das setzt voraus, daß sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist; die Entscheidung muß also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein (BGHZ 109, 41, 43; 119, 372, 374 und 130, 97, 99 sowie Senatsbeschluß vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 - VersR 1994, 1450, jeweils m.w.N.).
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